Diese Abteilung umfasst allgemeine und spezialisierte Hoch- und Tiefbautätigkeiten. Dazu zählen Neubau, Instandsetzung, An- und Umbau, die Errichtung von vorgefertigten Gebäuden oder Bauwerken auf dem Baugelände sowie provisorischer Bauten. Es handelt sich um die Errichtung von kompletten Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden der Versorgungswirtschaft, landwirtschaftlichen Gebäuden usw. einerseits sowie von Autobahnen, Straßen, Brücken, Tunneln, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen, Häfen und anderen Wasserbauten, Bewässerungsanlagen, Kanalisationen, Industrieanlagen, Rohrleitungen und elektrischen Leitungen, Sportanlagen usw. andererseits. Diese Arbeiten können auf eigene Rechnung oder im Lohnauftrag ausgeführt werden. Ein Teil der Arbeiten, manchmal auch die gesamte praktische Arbeit, kann an Subunternehmer vergeben werden. Einheiten, die die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt innehaben fallen unter diesen Abschnitt. Ebenfalls eingeschlossen sind die Renovierung von Gebäuden und Ingenieurbauten. Dieser Abschnitt umfasst den vollständigen Bau von Gebäuden (Abteilung 41) und von Tiefbauten (Abteilung 42) sowie spezialisierte Bautätigkeiten, insofern diese nur einen Teil der gesamten Bauarbeiten darstellen (Abteilung 43). Die Vermietung von Baugeräten mit Bedienungspersonal wird nach der jeweils mit diesen Geräten ausgeführten Bautätigkeit klassifiziert.
Divisions F (BAUGEWERBE/BAU)