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Suche nach Unternehmen im Bereich HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN

G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN

Dieser Abschnitt umfasst den Groß- und Einzelhandel (d. h. Verkauf ohne Weiterverarbeitung) mit jeder Art von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen beim Verkauf von Handelswaren. Groß- und Einzelhandel sind die letzten Glieder in der Absatzkette für Handelswaren. Auch in diesem Abschnitt enthalten sind die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Verkauf ohne Weiterverarbeitung umfasst die im Handel übliche Behandlung (bzw. Manipulation) wie Sortieren, Klassieren und Zusammenstellen von Waren, Mischen von Waren (zum Beispiel Mischen von Sand), Abfüllen in Flaschen (mit oder ohne vorherige Flaschenspülung), Abpacken, Auspacken und Umpacken zur Verteilung in kleineren Mengen, Lagerung (auch gefroren oder gekühlt). Abteilung 45 umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughandel und –reparatur, während zu den Abteilungen 46 und 47 alle sonstigen Verkaufstätigkeiten gehören. Die Unterscheidung zwischen Abteilung 46 (Großhandel) und Abteilung 47 (Einzelhandel) erfolgt nach dem vorherrschenden Kundentyp. Großhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren an Einzelhändler, Unternehmen, kommerzielle Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder den Wiederverkauf an andere Großhändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber. Die typischen Großhändler sind diejenigen, die Eigentümer der von ihnen gehandelten Waren sind. Dazu zählen beispielsweise Industriezulieferer, Exportfirmen, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlassungen und Verkaufsbüros (keine Ladengeschäfte), die von Hersteller- oder Bergbaubetrieben getrennt von ihren Betriebsanlagen eingerichtet werden, um ihre Produkte zu vermarkten, und die nicht lediglich Bestellungen für Direktlieferungen aus ihren Betrieben abwickeln. Ferner zählen dazu Waren- und Rohstoffmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter sowie landwirtschaftliche Einkaufs- und Absatzgenossenschaften. Die Tätigkeit von Großhändlern besteht in der Regel darin, Waren in großen Mengen zusammenzustellen, zu sortieren und zu klassieren, auszupacken, umzupacken und in kleineren Mengen weiterzuverteilen (z. B. Arzneimittel), Waren zu lagern, zu kühlen, auszuliefern und aufzustellen, für ihre Kunden Werbung zu betreiben und Etiketten zu gestalten. Einzelhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, Warenhäusern, an Ständen, durch Versandhäuser, Straßenhändler und Haustürverkauf, Verbrauchergenossenschaften, Auktionshäuser usw. Die Einzelhändler erwerben zumeist das Eigentum an den von ihnen gehandelten Waren, zum Teil sind sie aber auch als Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und verkaufen auf Konsignations- oder auf Kommissionsbasis.

Divisions G (HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN)
45 - Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 46 - Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)
46.1 - Handelsvermittlung 46.2 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren 46.3 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 46.5 - Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik 46.6 - Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör 46.7 - Sonstiger Großhandel 46.9 - Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
47 - Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
47.1 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) 47.2 - Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) 47.3 - Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) 47.4 - Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen) 47.5 - Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen) 47.6 - Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen) 47.7 - Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen) 47.8 - Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten 47.9 - Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten