Dieser Abschnitt umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten zur Unterstützung der allgemeinen Geschäftstätigkeit. Diese Tätigkeiten unterscheiden sich insofern von denen in Abschnitt M, als ihr Hauptzweck nicht im Transfer von Fachwissen besteht.
Divisions N (ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN)