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Diese Abteilung umfasst die kurzzeitige Beherbergung von Besuchern und anderen Reisenden.
Nicht unter diese Abteilung fällt die langfristige Unterbringung am gewöhnlichen Wohnsitz in Wohnungen u. Ä., die in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis vermietet werden (s. Abschnitt L – Grundstücks- und Wohnungswesen).
Groups 55 (Beherbergung)