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Diese Abteilung umfasst die Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung (ohne Betrieb von Museen, historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen, botanische und zoologische Gärten, Naturschutz, Spiel-, Lotterie- und Wettwesen).
Ausgenommen sind Schauspielkunst, Musik und andere Künste und Unterhaltungstätigkeiten wie Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Konzerten, Opern, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen (s. Abteilung 90).
Groups 93 (Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung)