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Diese Abteilung umfasst die Hereinnahme und das Ausleihen von Finanzmitteln (ohne Versicherungen, Pensions- und Sterbekassen, Sozialversicherung). Anmerkung: Nationale institutionelle Regelungen können bei der Klassifizierung innerhalb dieser Abteilung eine wichtige Rolle spielen.
Groups 64 (Erbringung von Finanzdienstleistungen)