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Diese Abteilung umfasst den Fischfang und die Aquakultur, d. h. die Nutzung der Fischereiressourcen aus dem Meer-, Brack- oder Süßwasser zum Zwecke des Fischfangs und des Sammelns von Krusten- und Weichtieren und anderen Meeresprodukten (z. B. Wasserpflanzen, Perlen, Schwämme usw.).
Nicht zu dieser Abteilung zählen der Bau und die Reparatur von Schiffen und Booten (s. 30.1 und 33.15) sowie die Sport- und Freizeitfischerei (s. 93.19). Ausgenommen ist auch die Verarbeitung von Fisch, Krusten- und Weichtieren, unabhängig davon, ob sie in Anlagen an Land oder auf Fabrikschiffen erfolgt (s. 10.20).
Groups 03 (Fischerei und Aquakultur)