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Diese Abteilung umfasst drei Arten von Tätigkeiten auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung: 1) Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie zur Gewinnung neuer Erkenntnisse über die Grundlagen der Erscheinungen und wahrnehmbaren Tatsachen durchgeführt werden, ohne dass damit bestimmte Anwendungen oder ein bestimmter Nutzen angestrebt werden; 2) angewandte Forschung: schöpferische Forschungstätigkeit zur Gewinnung neuer Erkenntnisse, die in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel gerichtet ist; und 3) experimentelle Entwicklung: planmäßiges Arbeiten auf der Grundlage vorhandener Kenntnisse aus der Forschung und/oder aufgrund praktischer Erfahrungen, das auf die Herstellung neuer oder die Verbesserung vorhandener Werkstoffe, Erzeugnisse und Anlagen und die Einführung neuer oder die Verbesserung vorhandener Verfahren, Systeme und Dienstleistungen gerichtet ist. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in dieser Abteilung ist in zwei Kategorien untergliedert: Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin und Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften.
Diese Abteilung umfasst nicht: - Marktforschung (s. 73.20)
Groups 72 (Forschung und Entwicklung)