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Diese Klasse umfasst die Erteilung von Kunst-, Schauspiel- und Musikunterricht. Einheiten, die diese Art von Unterricht erteilen, können die Bezeichnung "Schule", "Studio" oder "Klasse" usw. tragen. Sie erteilen formal organisierten Unterricht, hauptsächlich für Hobby, Freizeitbeschäftigung oder Selbstentfaltung, die Unterweisung führt jedoch nicht zu einem beruflichen Abschluss, Bachelor- oder Hochschulabschluss. Diese Klasse umfasst: - Tätigkeit von Klavierlehrern und sonstiger Musikunterricht - Kunstunterricht - Tanzunterricht und Tanzstudios - Schauspielschulen (ohne Schauspielhochschulen) - Kunstschulen (ohne Kunsthochschulen) - Schulen für darstellende Kunst (ohne Kunsthochschulen) - Fotoschulen (ohne gewerbliche Fotografie)
Diese Klasse umfasst nicht: - Fremdsprachenunterricht (s. 85.59)