Diese Abteilung umfasst die beiden Tätigkeitsbereiche Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse und Gewinnung tierischer Erzeugnisse. Sie umfasst ferner die ökologische Landwirtschaft sowie den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen und die Haltung gentechnisch veränderter Nutztiere. Diese Abteilung umfasst Freiland- wie auch Gewächshauskulturen. Gruppe 01.5 (Gemischte Landwirtschaft) bildet eine Ausnahme von den Grundregeln zur Bestimmung der Haupttätigkeit. Man geht hier davon aus, dass in zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben ein Gleichgewicht zwischen pflanzlicher und tierischer Erzeugung besteht und es willkürlich wäre, sie in die eine oder die andere Kategorie einzuordnen.
Nicht zur Landwirtschaft gerechnet wird die nachfolgende Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (eingeordnet in Abteilung 10 (Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln) und Abteilung 12 (Tabakverarbeitung)), die über die Aufbereitung für die Rohstoffmärkte hinausgeht. Eingeschlossen ist die Aufbereitung von Erzeugnissen für die Rohstoffmärkte. Nicht zur Landwirtschaft gerechnet werden ferner die Anlage von Feldern (z. B. Terrassierung und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen, Anlage von Reisfeldern usw.), die in Abschnitt F (Baugewerbe/Bau) eingeordnet ist, sowie die in Abschnitt G eingeordneten Einkaufsvereinigungen und Genossenschaften, welche landwirtschaftliche Erzeugnisse vermarkten. Ferner nicht eingeschlossen sind die Landschaftspflege und Landschaftserhaltung, die zur Klasse 81.30 zählen.
Groups 01 (Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten)