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Diese Gruppe umfasst das Abhalten von post-sekundärem, nichttertiärem Unterricht und Kursen und die Erteilung von Abschlüssen auf Bachelor-, Graduierten- und Postgraduiertenebene. Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss mindestens der Sekundarstufe II.
Diese Gruppe umfasst nicht: - Erwachsenenbildung nach der Definition in Gruppe 85.5
Groups 85.4 (Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht)