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Diese Klasse umfasst: - Dekontaminierung von Böden und Grundwasser am Ort der Verschmutzung oder anderweitig, z. B. unter Anwendung mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren - Dekontaminierung von Industrieanlagen oder –standorten, einschließlich Nuklearanlagen und –standorten - Dekontaminierung und Reinigung von Oberflächenwasser nach Verschmutzung, z. B. durch Einsammlung der Schadstoffe oder Einsatz von Chemikalien - Beseitigung von Öl- und anderen Verschmutzungen zu Land und zu Wasser - Entseuchung bzw. Vorbehandlung von toxischen Stoffen wie Asbest, Bleifarbe usw. - Beseitigung von Landminen und Ähnlichem (einschließlich Detonation) - sonstige spezielle Umweltschutzmaßnahmen
Diese Klasse umfasst nicht: - Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft (s. 01.61) - Reinigen von Wasser zum Zwecke der Wasserversorgung (s. 36.00) - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.21) - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 38.22) - Kehren und Reinigen von Straßen usw. (s. 81.29)