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Diese Abteilung umfasst Haushalte, die Hauspersonal wie Dienstmädchen, Köche, Kellner, Diener, Wäscherinnen, Gärtner, Pförtner, Stallgehilfen, Fahrer, Hausmeister, Erzieher, Babysitter, Hauslehrer, Sekretärinnen usw. beschäftigen. Sie ermöglicht es dem Hauspersonal, in Volkszählungen oder Studien den Wirtschaftszweig ihres Arbeitgebers anzugeben, auch wenn der Arbeitgeber eine Einzelperson ist. Das Produktionsergebnis dieser Tätigkeit wird von den Haushalten konsumiert, bei denen das Hauspersonal beschäftigt ist.
Diese Klasse umfasst nicht: - die Erbringung von Dienstleistungen wie Kochen, Gartenpflege usw. durch selbstständige Dienstleister (Unternehmen oder Einzelpersonen) (s. entsprechende Dienstleistungskategorie)